Auftrag und Ziele

Bildung ist ein Menschenrecht. In der Schweiz haben alle Kinder und Jugendlichen das Recht auf kostenlose Bildung und die Pflicht, die Schule regelmässig zu besuchen. Die Volksschule umfasst die obligatorische Schulzeit: Das sind in Basel-Stadt elf Jahre (inklusive Kindergarten). Basel-Stadt hat sich für eine integrative Volksschule entschieden. Das heisst: Alle Kinder und Jugendlichen – auch jene mit besonderen Lernvoraussetzungen – besuchen wenn immer möglich gemeinsam den Unterricht in einer Regelklasse.

Gesetzlich geregelt

Die Volksschule hat den Auftrag, allen Kindern eine solide Grundbildung zu ermöglichen, unabhängig von ihrer sozialen Situation oder ihrer Herkunft. Alle öffentlichen Schulen stehen unter staatlicher Aufsicht und werden durch das Schulgesetz geregelt. Die Art und Weise, wie diese Bestimmungen ausgeführt werden sollen, regeln die Schulverordnungen: so zum Beispiel Schulpflicht, Schulbesuch, Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sowie die Beziehungen des Elternhauses zur Schule.

Gemeinsam zum Ziel

Die Schule ist ein prägender Teil der Kindheit und Jugend. Sie ist nicht nur Lernort, sondern auch Lebensort. Die Volksschulleitung will, dass alle Kinder in der Schule die bestmöglichen Voraussetzungen zum Lernen erhalten. Eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, einschliesslich der Eltern, ist unverzichtbar. Lehrpersonen, Fachpersonen und Schulleitungen setzen sich dafür ein, dass jedes Kind seine Begabungen entfalten und sein Leistungsvermögen ausschöpfen kann.

Volksschulleitung

Verantwortlich für die Führung der obligatorischen Volksschule und die Aufsicht über alle Schulen und Schulleitungen ist die Volksschulleitung. Die Gesamtverantwortung liegt beim Leiter Volksschulen.

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