Lehrplan und Fächer
Guter Unterricht hängt in erster Linie von der Kompetenz der Lehrperson und dem Lernklima in der Klasse ab. Aufgabe der Schulleitung ist es, dafür zu sorgen, dass die Unterrichtsqualität an ihren Schulen gewährleistet ist. Die Basis des Unterrichts bildet der Lehrplan: Er definiert die Kompetenzen jeder Stufe und fasst die Lerninhalte zusammen. Auch die Stundentafel orientiert sich am Lehrplan: Sie legt die Anzahl der Unterrichtslektionen fest, die auf der jeweiligen Klassenstufe pro Schulfach erteilt werden.
Lehrplan 21
Im Kanton Basel-Stadt gilt der Lehrplan 21 seit dem Schuljahr 2015/16.
Die Volksschule ist gemäss Lehrplan 21 in 3 Zyklen unterteilt:
- Zyklus: 2 Jahre Kindergarten und 2 Jahre Primarschule
- Zyklus: 4 Jahre Primarschule
- Zyklus: 3 Jahre Sekundarschule
Die Jahre des Kindergartens gehören zur Schulzeit und werden mitgezählt. Die ersten beiden Zyklen bilden die Primarstufe. Der 3. Zyklus entspricht der Sekundarstufe I.
Kompetenzorientierung: Wissen erwerben, es auch anwenden können und wollen
Der Lehrplan legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule fest. Die elf Schuljahre werden im Lehrplan 21 in drei Zyklen unterteilt: die Primarstufe in zwei und die Sekundarschule in einen Zyklus.
Der Bildungsauftrag wird dabei durchgehend kompetenzorientiert beschrieben. Der Lehrplan 21 stellt dar, was die Schülerinnen und Schüler wissen und können. Aus diesem Grund werden die Ziele im Lehrplan 21 in Form von Kompetenzen beschrieben. Eine «Kompetenz» ist die Fähigkeit, in bestimmten (Fach-)Gebieten komplexe Aufgaben zu lösen sowie dies zu wollen.
Eine Schülerin oder ein Schüler kann eine komplexe Aufgabe kompetent lösen, wenn sie oder er
- auf vorhandenes Wissen zurückgreift beziehungsweise sich das notwendige Wissen beschafft,
- Lerngelegenheiten nutzt,
- fachliche Zusammenhänge versteht,
- bereit ist, ihre oder seine Fähigkeiten einzusetzen,
- angemessene Handlungsentscheidungen trifft und
- eigenständig handelt.
Fächer und Fachbereiche
Kindergarten
Der Unterricht im Kindergarten ist nicht in Fächer oder Fachbereiche gegliedert. Die Lehrperson fördert die Kinder spielerisch, individuell und in allen Bereichen und bereitet sie auf die Primarschule vor.
Im Kindergarten Basel-Stadt werden Dialekt und Standarddeutsch gleichwertig anerkannt und gefördert. Die Kindergartenlehrperson spricht ungefähr je zur Hälfte Schweizerdeutsch und Standarddeutsch. Dies ist im Schulgesetz (SG 410.100, § 68a) so verankert.
Primarschule
Die Pflichtfächer der Primarschule sind:
- Deutsch
- Französisch (erste Fremdsprache; ab der 3. Klasse)
- Englisch (zweite Fremdsprache; ab der 5. Klasse)
- Mathematik
- Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)
- Gestalten (Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches Gestalten)
- Musik, Musik und Bewegung
- Bewegung und Sport
- Medien und Informatik
Sekundarschule
Pflichtfächer der Sekundarschule
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
- Mathematik
- Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)
Der Bereich NMG wird in der Sekundarschule in vier Fachbereiche aufgeteilt:
- Natur und Technik (Biologie, Chemie, Physik)
- Wirtschaft, Arbeit, Haushalt mit Hauswirtschaft
- Räume, Zeiten, Gesellschaften (Geografie, Geschichte)
- Ethik, Religionen, Gemeinschaft mit Klassenstunde
- Gestalten (Bildnerisches Gestalten, Textiles Gestalten, Technisches Gestalten)
- Musik
- Bewegung und Sport
- Berufliche Orientierung
- Medien und Informatik
- Projektarbeit (im 3. Sekundarschuljahr)
Von der 1. bis 3. Klasse sieht die Stundentafel für alle drei Leistungszüge (allgemeine, erweiterte und hohe Anforderungen) gleich aus.
Wahlpflichtfächer der Sekundarschule
In der 1. Klasse sind das Fach Musik und der Fachbereich Gestalten in allen Leistungszügen obligatorisch. In der 2. und 3. Klasse gehören sie zu den Wahlpflichtfächern.
Zu den Wahlpflichtfächern gehören:
- MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik)
- LINGUA Latein
- LINGUA Italienisch
- Bildnerisches Gestalten
- Textiles Gestalten
- Technisches Gestalten
- Musik
Wahlfächer der Sekundarschule
Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler ein Wahlfach belegen. Der Besuch ist freiwillig. Die einzelnen Schulen bestimmen das Angebot an Wahlfächern.
Die Stundentafeln der Primarstufe und der Sekundarschule (Sekundarstufe I)
Nicht-staatlicher Religionsunterricht
Neben dem staatlichen Unterricht in Ethik, Religionen, Gemeinschaft mit Klassenstunde gibt es den freiwilligen, nicht-staatlichen Religionsunterricht. Dieser wird von den öffentlich-rechtlich und kantonal anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften angeboten und verantwortet.
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Lehrmittel
Die obligatorischen Lehrmittel werden vom Erziehungsrat bewilligt. Die Schülerinnen und Schülern erhalten sie unentgeltlich.