Überspringen und Wiederholen

Ein Schuljahr wiederholen

Grundsätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler ins nächste Schuljahr befördert. Das Wiederholen eines Schuljahrs ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa aus folgenden Gründen:

  • viele oder lange Absenzen, zum Beispiel wegen einer längeren Krankheit
  • Gravierende persönliche Umstände, die zu einem Leistungsabfall geführt haben
  • Eine verzögerte Entwicklung des Schülers oder der Schülerin

Die Wiederholung eines Schuljahrs erfolgt aufgrund einer Empfehlung des Klassenteams und nach einem Gespräch mit den Eltern respektive den Erziehungsberechtigten.

Auch in der Sekundarschule ist die Wiederholung eines Schuljahrs nur in oben genannten Ausnahmefällen möglich. Bei ungenügenden Leistungen wechselt man normalerweise in einen weniger anspruchsvollen Leistungszug.

Ein Schuljahr überspringen

Schülerinnen und Schüler, die besonders leistungsfähig und auch motiviert sind, können ein Schuljahr überspringen. Dazu braucht es eine Empfehlung des Klassenteams. Zudem müssen die Eltern einverstanden sein. Auf der Primarstufe ist ein Überspringen in jedem Schuljahr möglich.

In der Sekundarschule ist das Überspringen eines Schuljahrs für die Lernenden des P-Zugs vorgesehen. Schülerinnen und Schüler des A- oder E-Zugs haben bei sehr guten schulischen Leistungen die Möglichkeit, in den höheren Leistungszug zu wechseln.

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