Beurteilung

Es ist die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Lehrpersonen, Kinder behutsam durch die Schullaufbahn zu begleiten. Dazu gehört die Förderung, aber auch die Beurteilung. Noten sollten dabei nicht im Vordergrund stehen. Dennoch ist es wichtig, den Leistungsstand regelmässig zu erfassen, um sinnvolle Entscheide für die weitere Laufbahn treffen zu können. Mit der Schulharmonisierung wurden in den Volksschulen Basel-Stadt neue Regelungen für die Leistungsbeurteilung eingeführt. Gesetzlich geregelt sind die Bestimmungen in der neuen Schullaufbahnverordnung. In dieser Verordnung werden alle Schullaufbahnentscheide vom Kindergarten bis zu den weiterführenden Schulen geregelt.

Beurteilen: Warum und wie?

Im Kindergarten und auch in den ersten Jahren der Primarschule geht es vor allem um das Erkennen des Entwicklungsstands und den Lernfortschritt des Kindes. Je älter und reifer die Kinder werden, desto differenzierter werden ihre schulischen Leistungen beurteilt. Ab der 5. Klasse der Primarschule werden Noten gesetzt.

Mehr zur Förderung in der Volksschule

Zeugnis

Ab der 1. Klasse der Primarschule erhalten die Kinder jeweils Ende Schuljahr ein Zeugnis. Von der 1. bis 4. Klasse der Primarschule werden die Leistungen im Zeugnis mit Worten beurteilt, ab der 5. Klasse gibt es Noten. In der 6. Klasse der Primarschule und in der Sekundarschule wird nach jedem Semester im Januar und Juni ein Zeugnis ausgestellt. Die Zeugnisse der 6. Klasse der Primarschule entscheiden über die Zuteilung in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule. Die Zeugnisse der 3. Klasse der Sekundarschule entscheiden über die Berechtigungen für den Übertritt in eine weiterführende Schule.

Lernbericht

Ungefähr in der Mitte des Schuljahrs bekommen alle Schülerinnen und Schüler einen Lernbericht. Darin wird der Zwischenstand der Leistungen in den Fachbereichen und Fächern festgehalten. Auch Stärken und Schwächen im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten kommen zur Sprache. Der Lernbericht ist die Grundlage für das jährliche Standortgespräch mit den Eltern. In diesem Gespräch legen die Eltern, die Lehrpersonen und ab der 3. Klasse die Schülerin oder der Schüler ein oder zwei individuelle Ziele gemeinsam fest. Auch Kindergartenkinder erhalten einen Lernbericht: im ersten Jahr am Ende des Schuljahrs, im zweiten Jahr am Ende des 1. Semesters.

Volksschulabschluss und Abschlusszertifikat

Am Ende der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen Volksschulabschluss. Dieser besteht aus:

  • allen Zeugnissen der 1. bis 3. Sekundarschulklasse (insgesamt 6 Zeugnisse)
  • dem Abschlusszertifikat

Das im ganzen Bildungsraum Nordwestschweiz (BS, BL, AG, SO) einheitliche Abschlusszertifikat setzt sich aus folgenden Teilzertifikaten zusammen:

  • Semesterleistungen der 3. Sekundarklasse in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen sowie Natur und Technik,
  • Ergebnisse der Leistungstests am Ende der 2. und 3. Sekundarschulklasse (Check S2 und Check S3). In Basel-Stadt wird bis zum Bericht des Regierungsrats kein Check S3 durchgeführt. Daher wird das Abschlusszertifikat ohne das Ergebnis des Check S3 abgegeben.
  • Beurteilung der Projektarbeit in der 3. Sekundarklasse.

Mit dem Volksschulabschluss ist ein Übertritt in eine Berufslehre, in ein Brückenangebot oder – bei genügend guten Leistungen – in eine weiterführende Schule möglich.

Bei Fragen zur Beurteilung Ihres Kindes ist die Klassenlehrperson Ihre erste Ansprechperson.

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