Förderung

Die Förderung an den Volksschulen Basel-Stadt ist auf drei Stufen angelegt: Sie besteht aus dem Grundangebot für alle Kinder (1. Stufe), dem Förderangebot (2. Stufe) und der zusätzlichen Unterstützung (3. Stufe).

Grundangebot (1. Stufe)

Das Grundangebot jeder Schule ist der reguläre Unterricht. Hier werden die meisten Kinder ausreichend gefördert und gefordert.

Förderangebote (2. Stufe)

Schülerinnen und Schüler, die mit dem Grundangebot der Schule nicht ausreichend gefördert werden können, haben Anrecht auf das Förderangebot. Dazu gehören Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotorik, Deutsch als Zweitsprache und Begabtenförderung. Diese Förderung erfolgt wenn immer möglich an der Schule, die das Kind besucht. Sie kann einzeln oder in Gruppen, im Klassenzimmer oder auch in anderen Räumlichkeiten stattfinden.

Zusätzliche Unterstützung (3. Stufe)

Braucht ein Kind Unterstützung, die über jene der Förderangebote hinausgeht, kann die Schulleitung zusätzliche Unterstützung bei der Volksschulleitung beantragen. Dies umfasst eine intensive heilpädagogische Unterstützung des Kindes in seiner Klasse. In Ausnahmefällen kommt auch ein Spezialangebot an einem anderen Standort oder eine Sonderschule in Frage. Darüber entscheidet die Volksschulleitung aufgrund einer Empfehlung, die externe Fachleute nach einer individuellen Abklärung des Kindes und Gesprächen mit den Eltern abgeben. In der kantonalen Verordnung Sonderpädagogik wird die zusätzliche Unterstützung «Verstärkte Massnahmen» genannt.

Kontakt für Eltern

Bei Fragen zur individuellen Förderung Ihres Kindes ist die Klassenlehrperson Ihre erste Ansprechperson, dann die Schulleitung.

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