Zuständigkeiten

Haben Sie Fragen zum Unterricht oder zur Schule? Oder fällt Ihnen an Ihrem Kind etwas auf, das Sie gerne besprechen würden? Wenden Sie sich an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes oder an die Ihnen und Ihrem Kind zugewiesene Ansprechperson.

Klassenlehrperson/Ansprechlehrperson: Die wichtigsten Gesprächspartner

Die Klassenlehrperson oder Ansprechlehrperson ist in allen Belangen Ihr erster Gesprächspartner und Ihre Auskunftsstelle. Das gilt auch für Ihr Kind. Sie bespricht Ihre Fragen und Anregungen bei Bedarf mit den Kolleginnen und Kollegen (Klassenteam oder pädagogisches Team) oder mit der Schulleitung. Diese beziehen nötigenfalls weitere Fachpersonen ein, zum Beispiel zur Förderung von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf. Die Schule informiert Sie, wer für Sie und Ihr Kind als Ansprechperson zuständig ist.

Weitere Ansprechpersonen

Auch die Schulleitung ist gerne für Sie da. Ihre Anliegen nehmen auch die beiden Elterndelegierten der Klasse Ihres Kindes entgegen.

Wenn immer möglich wird ein Problem mit den Beteiligten im Schulhaus direkt geklärt. Lässt sich etwas nicht mit den Zuständigen in der Schule klären, hilft die Stufenleitung weiter. Die Stufenleitenden sind die Vorgesetzten der Schulleitenden. Sie sind dem Leiter Volksschulen unterstellt.

Wenn es um Aufsichtsfragen geht, können Sie sich an die zuständige Stufenleitung oder an die Abteilungsleitung Bildung und Familie der Gemeinde Riehen wenden.

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