Elternvereinbarungen

Zur Erreichung gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsziele kann die Schulleitung mit Ihnen Vereinbarungen abschliessen. Wenn ein Kind Fehlverhalten zeigt oder in seiner Entwicklung gefährdet scheint, sind Eltern verpflichtet, an einem Gespräch – wenn immer möglich zusammen mit dem Kind – teilzunehmen. Der Abschluss der Vereinbarung beruht auf Freiwilligkeit und ist rechtlich nicht verbindlich.

Eltern müssen für günstige Lernbedingungen sorgen

Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Kind den Unterricht regelmässig und ausgeruht besuchen kann. Sie dürfen Ihr Kind nicht wissentlich von der Schule fernbleiben lassen und sind gesetzlich verpflichtet, es zum Einhalten der Regeln und Weisungen der Schule anzuhalten.

Als Eltern sind Sie auch verpflichtet, für günstige Lernbedingungen ausserhalb des Unterrichts zu sorgen. Wer einem Kind zu Hause keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, hat für alternative Lösungen (z.B. bei Verwandten, Bekannten, Aufgabenhorten, in betreuten Tagesstrukturen) zu sorgen.

Wer gegen diese Pflichten wiederholt verstösst, kann auf Antrag der Schulleitung mit einer Ordnungsbusse von bis zu 1’000 Franken belegt werden.

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