Elternmitwirkung

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Damit die Schule ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag wahrnehmen kann, ist sie auf das Interesse und Engagement der Eltern angewiesen. Auch für Ihr Kind ist es wichtig zu spüren, dass Sie eine positive Einstellung zur Schule haben. Ihr Kontakt zu den Lehrerinnen und Lehrern und zu den anderen Eltern trägt wesentlich dazu bei, dass Ihr Kind in der Schule erfolgreich lernen kann.

Ebenen der Mitwirkung

Die Mitwirkungsrechte der Eltern sind für alle Stufen der Volksschule einheitlich geregelt. Als Eltern können Sie Ihre Anliegen an die Schule auf unterschiedlichen Ebenen einbringen: Zuallererst natürlich über persönliche Kontakte zu Lehrpersonen und Schulleitung, aber auch als Elterndelegierte oder als Mitglied des Elternrats oder des Schulrats. Zudem haben Sie das Recht, Elternabende zu veranlassen.

Persönliche Gespräche

Für die Lehrerinnen und Lehrer ist der persönliche Kontakt zu den Eltern selbstverständlich. Das Schulgesetz verpflichtet die Lehrpersonen oder die Schulleitung, Sie als Eltern regelmässig über die Entwicklung, die Leistungen und das Verhalten Ihres Kindes zu informieren. In einem Gespräch tauschen sich die Eltern in der Regel einmal im Jahr mit der Klassenlehrperson oder der Ansprechperson aus und besprechen ihre Erfahrungen und Beurteilungen. Wenn bei Ihnen während des Schuljahres Anliegen oder Fragen auftauchen, nehmen Sie mit der betreffenden Lehrerin oder dem betreffenden Lehrer Kontakt auf. Ist dies nicht möglich oder bleiben nach dem Gespräch Fragen offen, können Sie sich an die Schulleitung wenden.

Elterndelegierte, Elternrat, Schulrat

In jeder Schulklasse bestimmen die Eltern anfangs Schuljahr zwei Elterndelegierte. Diese besprechen Wünsche und Anliegen der Klasseneltern mit der Klassenlehrperson oder im Elternrat. Die Elterndelegierten helfen, wenn es bei Kontakten mit Eltern Schwierigkeiten gibt, und unterstützen die Lehrpersonen bei Klassenanlässen.

Die Delegierten aller Klassen im Schulhaus bilden zusammen den Elternrat der Schule. Die Mitglieder des Elternrats treffen sich regelmässig mit der Schulleitung und diskutieren Anliegen, welche die ganze Schule betreffen. Zwei Vertreterinnen oder Vertreter aus dem Elternrat werden in den Schulrat delegiert.

Mehr zum Elternrat und zum Schulrat

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