Familienurlaub und Urlaubsgesuche

Zusätzlich zu den Schulferien kann an der Volksschule jedes Kind einige Tage Familienurlaub in Anspruch nehmen. Dafür braucht es keine Begründung, jedoch müssen Sie als Eltern die Klassenlehrperson im Voraus schriftlich informieren.

Während den zwei Kindergartenjahren können insgesamt zehn Tage (fünf Tage pro Schuljahr) bezogen werden. Danach werden pro Jahr zwei freie Tage gewährt. Das heisst: Während der sechsjährigen Primarschulzeit stehen insgesamt zwölf Tage und in den drei Jahren Sekundarschule sechs Tage Familienurlaub zur freien Wahl. Die Urlaubstage können einzeln oder auch am Stück bezogen werden, nicht jedoch von einer Schulstufe auf die nächste übertragen werden. Die Details sind in § 12 der Absenzen- und Disziplinarverordnung geregelt.

Urlaubsgesuche

Für voraussehbare Absenzen, die über den Rahmen des Familienurlaubes hinausgehen, muss im Voraus eine Bewilligung eingeholt werden. Die Urlaubsgesuche sind – soweit möglich – drei Wochen vor dem betreffenden Termin schriftlich der Klassenlehrperson einzureichen. Absenzen für religiöse Feiertage müssen jeweils zu Beginn eines Schuljahres beantragt werden.

Die Schulleitung entscheidet in eigener Kompetenz, ob ein Urlaubsgesuch bewilligt wird. Als Leitlinie dient ihr dabei die Auflistung möglicher Gründe in der Absenzen- und Disziplinarverordnung, etwa Wohnungswechsel, religiöse Feiertage oder Schüleraustauschprogramme. Im Rahmen der Teilautonomie kann die Schulleitung aber auch andere Urlaubsgründe als die in der Verordnung aufgeführten anerkennen. Die Details sind in der Absenzen- und Disziplinarverordnung geregelt.

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