Absenzen und Urlaube

Der Schulbesuch ist an der Volksschule obligatorisch. Das heisst: Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alle Pflicht- und Wahlfächer, für die sie angemeldet sind, sowie alle obligatorischen Schulanlässe zu besuchen.

Als Eltern sind Sie verantwortlich dafür, dass Ihr Kind die Schulpflicht einhält. Jedes Wegbleiben Ihres Kindes vom Unterricht muss gegenüber der Lehrperson begründet werden. Absenzen müssen entweder im Voraus als Urlaub bewilligt oder nachträglich hinreichend begründet werden. Die Details sind in der Absenzen- und Disziplinarverordnung geregelt.

Verspätungen und Versäumnisse

In jeder Klasse wird nach den Vorgaben der Schulleitung eine Absenzenkontrolle geführt. Dabei wird zwischen Verspätung und dem Versäumnis von einer oder mehreren Unterrichtslektionen unterschieden.

Im Kindergarten und der Primarschule werden die Absenzen im Zeugnis nicht vermerkt. In der Sekundarschule dagegen werden – wie später in den Mittelschulen – die unbegründeten Absenzen (Verspätungen und Versäumnisse) ausgewiesen.

Begründung von Absenzen

Begründungen für Absenzen müssen schriftlich und von den Eltern unterzeichnet innert acht Tagen mitgeteilt werden. Die Lehr- und Fachpersonen entscheiden, ob nachträglich eingereichte Begründungen anerkannt werden. Als Leitlinie dienen dabei die Gründe, die in der Absenzen- und Disziplinarverordnung aufgelistet sind, beispielsweise Krankheit, Unfall oder aussergewöhnliche Familienereignisse.

Mögliche Konsequenzen

Bei wiederholten unbegründeten Absenzen kann die Schule Disziplinarmassnahmen ergreifen. Diese reichen von mündlichen und schriftlichen Ermahnungen über zusätzliche Schul- und Hausaufgaben bis hin zum befristeten Ausschluss vom Unterricht oder zur Versetzung in eine andere Klasse. Im Extremfall kann die Volksschulleitung sogar einen definitiven Ausschluss von der Schule verfügen, sofern ein geeignetes Ersatzangebot vorhanden ist.

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